Mitgliedschaften

Auf der Versammlung am 11.12.2021 wurden legten die Gründungsmitglieder folgende Arten der Mitgliedschaft fest:

Stammmitgliedschaft

Eine Stammmitgliedschaft kann nur in besonderen Fällen erworben werden. Hierfür muss der Antragsteller auf einer Mitgliederversammlung vorstellig werden und das Anliegen sachlich begründen. Die übrigen Stammmitglieder des Biervereins stimmen dann unter Ausschluss des Antragstellers über die Stammmitgliedschaft ab. Wird ein Stammmitglied neu aufgenommen, so ist dieses bis zur Aufnahme eines neuen Stammmitgliedes vorrangig für die Versorgung zuständig.

Stammmitglieder erhalten Stimmrecht auf den Versammlungen des Biervereins und sind zur Teilnahme an Exkursionen berechtigt. Sie erhalten ferner Zugang zum Kühlschrank und zur Kasse. Sie sind verpflichtet, auf die ordnungsgemäße Durchführung der Entnahme und Zahlung zu achten.

Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft wird an Antragsteller verliehen, die sich in den Augen der Stammmitgliedern für den Bierverein verdient gemacht haben, beispielsweise durch regelmäßige Unterstützungen finanzieller Natur oder mit Biervorräten. Ehrenmitglieder sind nicht stimmberechtigt und nehmen nur auf Einladung an den Versammlungen des Biervereins teil. Sie sind ebenfalls von den Exkursionen des Biervereins ausgeschlossen bzw. können diesen nur auf Einladung beiwohnen.